Datenschutz-Risiken
Was heute eingegeben wird, kann morgen analysiert werden. Übermorgen verkauft. In zehn Jahren gegen das Kind verwendet werden. Das ist kein Gedankenexperiment.

Datenschutz wirkt für viele Familien abstrakt — bis ein konkreter Vorfall passiert. Bei Kindern ist das Risiko grösser als bei Erwachsenen, weil sie über Jahre hinweg sehr persönliche Inhalte preisgeben und die Folgen nicht abschätzen können.
Ein digitales Profil, das mit zwölf Jahren entsteht, bleibt nicht zwölf Jahre alt. Es wächst mit. In fünfzehn Jahren ist dieses Kind dreissig, bewirbt sich um eine Wohnung, einen Job, eine Versicherung — oder kandidiert für ein politisches Amt. Wer wissen will, wie es als Kind über Lehrer gedacht hat, welche Ängste es vor Prüfungen hatte, ob seine Eltern streiten, findet das in den Gesprächsprotokollen. Wenn diese je zugänglich werden — durch Datenleck, behördlichen Zugriff oder einen Anbieterwechsel.
Konkrete Risiken
- Langfristige Speicherung sensibler Daten
- Profilbildung über Jahre
- Nutzung für Produktentwicklung und Werbung
- Datenübermittlung in Drittländer
- Fehlende Transparenz über tatsächliche Nutzung
Sensible Themen, die Kinder mit KI besprechen
Aus Berichten und Auswertungen wissen wir: Kinder sprechen mit KI besonders über die Themen, über die sie zu Hause am wenigsten reden.
- Mobbing in der Schule
- Depressionen und Suizidgedanken
- Familienprobleme und Scheidungen
- Sexualität und körperliche Entwicklung
- Gesundheitliche Sorgen
- Religion und Weltanschauung
Genau diese Informationen verdienen den höchsten Schutz — rechtlich wie technisch.
Was die rechtliche Lage in der Schweiz ist
Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG, in Kraft seit 1. September 2023) verlangt Transparenz, Zweckbindung und besondere Sorgfalt bei besonders schützenswerten Personendaten — Gesundheits-, Persönlichkeits- und Profildaten gehören dazu. Bei Minderjährigen gelten zusätzlich strengere Anforderungen an Einwilligung und Verhältnismässigkeit.
In der Praxis fehlen aber Kontrollen. Wer prüft, was ein Anbieter aus Kalifornien oder Shenzhen mit dem Gespräch eines Zwölfjährigen in Lugano tatsächlich macht? Der EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter) hat mehrfach auf die Lücke zwischen geltendem Recht und tatsächlichem Vollzug bei generativer KI hingewiesen.

Was Eltern konkret tun können
Vor jeder neuen App eine 30-Sekunden-Prüfung: Wo ist der Anbieter rechtlich domiziliert? Gibt es eine deutschsprachige Datenschutzerklärung? Ist eine Altersfreigabe vermerkt? Wer das nicht in 30 Sekunden findet, sollte die App nicht installieren.
In den Kontoeinstellungen den Trainings-Opt-out aktivieren, wo verfügbar. Standardmässig ist er bei den meisten grossen Anbietern ausgeschaltet — das heisst: alles, was Ihr Kind tippt, kann zum Training kommender Modelle verwendet werden.
Mit dem Kind besprechen: ‚Was du der KI sagst, ist nicht wie ein Gespräch mit einem Freund. Es kann gespeichert, weitergegeben und ausgewertet werden — auch in zehn Jahren noch.‘
